Die Ursula Fischer-Schwanhäußer und
Gebhard Schönfelder-Stiftung und ihre Gründer
Stiftungsgrund
Ursula Fischer-Schwanhäußer und Gebhard Schönfelder waren viele Jahre ihres Lebens sozial und politisch ehrenamtlich engagiert. Bereits Ende der 1960er Jahre begannen sie ihre Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche in Nürnberg.
Das Ziel: Heranwachsenden die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben eröffnen und sie darin fördern, ihre Rolle in der Gesellschaft zu finden.
Eine derart umfassende Aufgabe braucht Einsatzbereitschaft und einen langen Atem. In ihrer Heimatstadt fassten die beiden den Entschluss, ihre bisherige ehrenamtliche Tätigkeit durch die Gründung der Ursula Fischer-Schwanhäußer und Gebhard Schönfelder-Stiftung (UFS&GS-Stiftung) für die Zukunft sicher zu stellen.
Diese Stiftung, deren Arbeit sich auf Nürnberg – sowie partiell auf Berlin – fokussiert, ist heute die Fortsetzung eines sinnvollen und weiterhin förderwürdigen Engagements.
Genaueres zum Hintergrund der Stiftung lesen Sie auf dieser Seite.
Finden Sie hier Informationen über
Ziel der Stiftung
Gründer und ihr Anliegen
Ansatz der Förderung
Besonderheiten & Vorteile der Rechtsform
Ziel der Stiftung
Förderung Kinder & Jugendlicher.
Durch ihre Teilnahme an geeigneten Projekten und Maßnahmen sollen die Heranwachsenden Lebensfreude, gegenseitige Achtung und Empathie erfahren.
Dabei erhalten sie die Chance,
- heute am gesellschaftlichen Leben der Stadt teilzunehmen und
- zukünftig ihre eigene Entwicklung – beruflich wie persönlich – aktiver und selbstbestimmter gestalten zu können.
Neben der Chancengleichheit für Einzelne liegt der Stiftung die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in einer bunten und diversen Gesellschaft am Herzen. Sie verfolgt deshalb zusätzlich einen zweiten, gesellschaftspolitischen Ansatz: das respektvolle Zusammenleben einer Gemeinschaft. Ein friedvolles Miteinander ist allerdings nur möglich, wenn der/die Einzelne sich „angenommen“ fühlt – und umgekehrt der/die Einzelne sich anderen gegenüber solidarisch zeigt.
Heranwachsende, die jenseits unserer sozialen Mitte aufwachsen, benötigen zudem oft erst ein Grundverständnis von Demokratie und Zusammenhalt. Dieses Verständnis entwickeln sie durch die Erfahrung, Gemeinschaft unmittelbar „am eigenen Leib“ und im besten Sinne zu erleben. Die Stiftung lädt sie hierzu ein. Als weiterer Stiftungszweck gilt deshalb, dass die Stiftung einen …
… Beitrag zur Stärkung des Zusammenhalts in der Bürgerschaft von Nürnberg (bzw. Berlin) leisten kann.
Durch die Unterstützung junger Menschen verschiedener sozialer und kultureller Herkunft
- trägt die Stiftung zum sozialen Frieden bei,
- fördert ein respektvolles und harmonisches Zusammenleben,
- gestaltet die städtische Solidargemeinschaft mit.
Die Stiftung konzentriert sich auf Projekte bzw. Partner, die – zunächst primär mit sozialem, musisch-kreativen Ansatz –
- das allgemeine Verständnis für unsere Demokratie wecken und fördern,
- Integrationsangebote für Kinder und jugendliche Flüchtlinge unterstützen,
- internationale Begegnungen und Zusammenarbeit ermöglichen,
- eine solidarische Stadt-Gesellschaft entwickeln helfen.
Ansatz der Förderung
Kreativität erleichtert den Zugang zu Kindern – auch bei Sprachbarrieren oder schwierigen, traumatischen Erlebnissen. Ein kreatives soziales Umfeld kann zum starken Fundament werden und ein vertrauensvolles soziales Miteinander bewirken. Kreatives Schaffen stärkt die Lebensfreude und setzt verborgene Kräfte frei. Ein bevorzugtes Beispiel sind Musik und Tanz. Beides fördert die Verbundenheit mit Gleichgesinnten und ermöglicht ein Kommunizieren „jenseits von Worten“.
Die Stiftung fördert deshalb insbesondere städtische bzw. gemeinnützige soziale Projekte, in deren Rahmen Heranwachsende ihre musisch kreative Seite entdecken und ausleben können. Die so gewonnenen sprachlichen und sozialen Fähigkeiten – aber auch die hier erfahrene positive Energie und Emotion – bilden die Basis für ein weiteres, zukunftsweisendes Ziel: den jungen Menschen später konkrete Bildungschancen eröffnen zu können.
Die Stiftung konzentriert sich auf Projekte bzw. Partner, die – zunächst primär mit sozialem, musisch-kreativen Ansatz –
- das allgemeine Verständnis für unsere Demokratie wecken und fördern,
- Integrationsangebote für Kinder und jugendliche Geflüchtete unterstützen,
- internationale Begegnungen und Zusammenarbeit ermöglichen,
- das Selbstwertgefühl stärken,
- dazu beitragen, eine solidarische Stadt-Gesellschaft zu entwickeln.
Die Gründer und ihr Anliegen
Ursula Fischer-Schwanhäußer und Gebhard Schönfelder gingen gemeinsam offen und neugierig auf Unbekanntes zu. Das Kennenlernen und Erleben anderer Kulturen verband das Paar besonders. So war auch ihre partnerschaftliche Mitarbeit seit den 1980er Jahren in der Deutsch-Polnischen Gesellschaft zu verstehen. Ihre zahlreichen Reisen nach Ost- und West-Europa sowie außerhalb unseres Kontinents nutzten sie oft zum Besuch von sozialen und kulturellen Projekten, zu denen sie vielfältige langjährige Kontakte knüpften. Diverse Begegnungen und Freundschaften boten ihnen bereichernde Einblicke in den Lebensalltag jenseits unserer eigenen Kultur. Viele dieser Erfahrungen prägten dabei auch ihre gesellschaftspolitische Haltung.
Das Gründungsmotto der Stiftung
„Die Stiftung will ideele und materielle Zustimmung zu Projekten signalisieren, die dazu beitragen, das Zusammenleben in unserer Heimatstadt zu fördern, unabhängig von Herkunft und gesellschaftlicher Zugehörigkeit.“
Ursula Fischer-Schwanhäußer
Schon in ihrer eigenen Kindheit und Jugend hatte sie die Chance, unsere Nachbarländer zu bereisen und kennenzulernen. Für Ursula Fischer-Schwanhäußer war von jeher klar, dass es Frieden in Europa nur geben kann, wenn eine Kultur der gegenseitigen Achtung entsteht.
Gebhard Schönfelder
Er war vier Jahrzehnte lang kommunalpolitisch für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) in Nürnberg aktiv. Geprägt durch sein Elternhaus, viele Geschwister und sein Engagement in der Evangelischen Jugend lagen ihm schon früh die Belange der Kinder-, Jugend- und Sozialpolitik am Herzen. Mit aktiven MitstreiterInnen entwickelte er in den 1980er Jahren die Kinderhaus Nürnberg gGmbH, die heute in nahezu allen Stadtteilen Nürnbergs ansässig ist und dort erfolgreich arbeitet.
Die Rechtsform
Ihr Titel
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Welche genaue Rechtsform wurde gewählt?
Die Ursula Fischer-Schwanhäußer und Gebhard Schönfelder-Stiftung (UFS&GS-Stiftung) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Hierin unterscheidet sie sich zunächst nicht von vielen anderen Stiftungen in Nürnberg (bzw. Berlin). Im Vergleich zu jenen ist die UFS&GS-Stiftung allerdings eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, welche von den Organen der Stadt Nürnberg vertreten und verwaltet wird. Im Gegensatz zu privatrechtlich organisierten Instituten ist sie damit dem kommunalen Haushaltsrecht unterworfen, wird von einem öffentlichen Rechtsträger geführt und wurde bei ihrer Gründung durch die zuständige Landesbehörde offiziell anerkannt (siehe auch Auszüge der Satzung).
Welche Quintessenz ergibt sich mit der Rechtsform?
Das Konstrukt der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts vermittelt Spendern, Gründern und Institutionen die Sicherheit, dass ihre persönlichen Interessen gewahrt werden. Dies ist begründet in den Besonderheiten des vorgeschriebenen prozessualen Ablaufs.
Verwaltung, Vertretung, Aufsicht – Im Gegensatz zu einer privatwirtschaftlich verwalteten Stiftung wird die UFS&GS-Stiftung offiziell von der Stadt Nürnberg verwaltet bzw. vertreten. Das hier ansässige Stiftungsreferat ist auch verantwortlich für das gesamte Verfahren mit potenziellen Antragstellern, für die Verwaltung der Spenden bzw. der gesamten Finanzen sowie für die offizielle Erteilung von Auskünften. Die Gründung selbst war ein offizieller Akt durch den Rat der Stadt Nürnberg.
Die Anerkennung der Gründung erfolgte anschließend durch die Regierung von Mittelfranken, die zu diesem Zweck die offizielle Anerkennungsurkunde übergab. Eine weitere wichtige Aufgabe der Regierung besteht heute in der Beaufsichtigung der Stiftungs-Abläufe und der Prüfung in regelmäßigen Intervallen.
Bewilligung von Förderanträgen und Anlagestrategie – Entscheidungen von grundsätzlicher Natur trifft ein regelmäßig tagendes, ehrenamtlich arbeitendes Stiftungs-Kuratorium. Dieses besteht aus dem Kämmerer der Stadt Nürnberg, dem Stifter (bzw. einer Vertretung) sowie einem/er Angehörigen des städtischen Referates für Jugend, Familie und Soziales.
Offizieller Ansprechpartner für Spendende und interessierte, gemeinnützige bzw. soziale Einrichtungen ist das Referat für Finanzen, Personal und IT (Stiftungsreferat) der Stadt Nürnberg (siehe auch Kontakt).
Welche Vorteile lassen sich aus der Rechtsform ableiten?
- … führt das von den Stiftern verfolgte (gemeinwohlorientierte) Ansinnen – Förderung von Kindern und Jugendlichen – konsequent fort.
- … setzt bei seinem Konzept auf Nachhaltigkeit (Heranwachsende lernen elementare Verhaltensweisen und erarbeiten sich damit selbstständig bessere Perspektiven für die eigene Zukunft (mehr dazu siehe Projekte)
- … unterstützt die Heimat-Region Nürnberg (und Berlin) im Rahmen der eigenen Ziele und eigener Mittel
- mit Fokus auf den Standort (Mindestens 90 % der jährlichen Ausschüttung kommen Nürnberger Projekten zugute. Umgekehrt stehen max. 10 % für den Raum Berlin zur Verfügung.)
- mit dem Ansinnen, auch der städtischen Gemeinschaft in Gänze Gutes zu tun.
- Die Stiftungsarbeit entlässt die Stadt explizit nicht aus ihrer Verantwortung. Die Stiftung kann jedoch helfen, dass einzelne Projekte ins Laufen kommen.
- …nutzt Spendengelder in vollem Umfang für die Projekte (Hintergrund ist der Verzicht auf Transaktionsgebühren von Seiten der Stiftung. Ausgenommen sind Bankspesen und Gebühren der ausführenden Bank des Spenders).
- … ist so konstrukiert, dass Spendende ihre Zuwendungen (je nach Spendenart) steuerlich absetzen können (mehr dazu siehe Fördern).
- … generiert im Vergleich zu privaten Stiftungen äußerst geringe Verwaltungskosten. Für alle von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen fallen ∅ 0,3 % aus den Kennzahlen des Grundstockvermögens und des Anlageertrages an. Für die UFSGS-Stiftung entspricht dies einer Quote von zurzeit <0,2 % bzw. 150,00 € zzgl. Prüfungskosten (Stand: 02/2021).
- … nutzt ein vertrauenswürdiges juristisches Konstrukt,
- bei dem die Gründer keinerlei Rücktrittsmöglichkeiten haben.
- bei der das Grundstockvermögen als langfristige Basis zwingend in vollem Umfang erhalten bleibt.
- … gewährleistet mit der Stadt als Verwalter eine offizielle Rechtsaufsicht, die den verantwortungsvollen bzw. vertrauenswürdigen Umgang mit Spenden- und Fördergeldern sicherstellt.
- … sorgt mit dem Kuratorium als weiterem Organ für die ausschließlich satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel
- … und bei der gewissenhaften Auswahl der Förderprojekte für ein besonderes Maß an Seriosität.
Ist Ihr Interesse geweckt?
Die Ursula Fischer-Schwanhäußer und Gebhard Schönfelder-Stiftung (UFS&GS-Stiftung) ist für jeden Beitrag dankbar – ob Spende oder Zustiftung.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit,
- wenn Ihnen – wie den Gründern – das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen wichtig ist.
- wenn Sie in Ihrer Heimat Projekte mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit unterstützen möchten.
- wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Spende zuverlässig verwaltet und ausschließlich für den beschriebenen Stiftungszweck genutzt wird.
Hier geht es zur Spende.
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Wer die Stiftung unterstützen möchte, kann dies über eine Zustiftung oder Spende tun.
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